Eine länderspezifische Verordnung in Deutschland, die besondere bauliche und betriebliche Anforderungen an Gebäude oder Bereiche festlegt, die für eine größere Anzahl von Personen bestimmt sind (z. B. Messehallen, Kongresszentren).
Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Synonyme: -

Frau Andra Busse
Projektmanagement
Sprache: Deutsch / Englisch
Tel. +49 (0)4181 9212 36
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Herr Karsten Niemann
Geschäftsführer
