Die Rechte von Urhebern (Komponisten, Textdichter) und Leistungsschutzberechtigten (Interpreten, Tonträgerhersteller) an Musikwerken. Die öffentliche Wiedergabe von Musik (z. B. auf einem Messestand) erfordert in der Regel die Klärung und Lizenzierung dieser Rechte (z. B. über die GEMA).

Frau Andra Busse
Projektmanagement
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Herr Karsten Niemann
Geschäftsführer