Die Rechte von Urhebern (Komponisten, Textdichter) und Leistungsschutzberechtigten (Interpreten, Tonträgerhersteller) an Musikwerken. Die öffentliche Wiedergabe von Musik (z. B. auf einem Messestand) erfordert in der Regel die Klärung und Lizenzierung dieser Rechte (z. B. über die GEMA).
Musikrechte
Synonyme: -

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Herr Karsten Niemann
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