Glossar und Fachbegriffe

Ausstellervertrag

Synonyme: -

Der rechtliche Vertrag zwischen dem Aussteller und dem Messeveranstalter (Messegesellschaft). Er regelt die Bedingungen für die Teilnahme an einer Messe, insbesondere die Anmietung einer spezifischen Standfläche, die damit verbundenen Kosten, die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie die Geltung der technischen Richtlinien und der Hausordnung.

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