Der rechtliche Vertrag zwischen dem Aussteller und dem Messeveranstalter (Messegesellschaft). Er regelt die Bedingungen für die Teilnahme an einer Messe, insbesondere die Anmietung einer spezifischen Standfläche, die damit verbundenen Kosten, die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie die Geltung der technischen Richtlinien und der Hausordnung.
Ausstellervertrag
Synonyme: -

Frau Andra Busse
Projektmanagement
Sprache: Deutsch / Englisch
Tel. +49 (0)4181 9212 36
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Herr Karsten Niemann
Geschäftsführer
